Update zur Beantragung der Corona-Soforthilfe in Hessen:

Beantragung möglich ab Montag, 30. März 2020, 15:00 Uhr, beim Regierungspräsidium Kassel

Link: http://www.rpkshe.de/

Die Hessische Landesregierung handelt gemeinsam mit der Bundesregierung. Unternehmen mit...

0-5 Beschäftigten erhalten 10.000 €
6-10 Beschäftigten erhalten 20.000 €
11-50 Beschäftigten erhalten 30.000 €

...finanzielle Soforthilfe für drei Monate für Solo-Selbstständige, Freiberufler, Künstler sowie kleine und mittelständige Unternehmen (alle U., die Einkünfte aus Land- u. Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit erwirtschaften) mit bis zu 50 Beschäftigten und auch am Markt tätige Sozialunternehmen in der Rechtsform einer gGmbH. Teilzeitbeschäftigte sind in Vollzeitäquivalente umzurechnen.

Der Antrag erfolgt ab spätestens Montag ausschließlich online beim Regierungspräsidium #Kassel.
Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Höhe des Liquiditätsengpasses, der im Antrag durch den Unternehmer durch Abgabe einer Versicherung darzustellen ist.

Das RP Kassel bittet darum, von formlosen Anträgen per Mail abzusehen. Die Antragstellung erfolgt über eine Maske, die bis spätestens Montag online sein wird. Das Geld wird dann so schnell wie möglich, innerhalb von Tagen, fließen.

Alle wichtigen Informationen zu den Soforthilfen und allen anderen Hilfsprogrammen finden Sie u. a. auf der Corona-Infoseite der Förderbank für Hessen oder unter www.corona-hessen.de Diese Seite wird laufend mit den aktuellen Maßnahmen aktualisiert.

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