Die wirtschaftliche Situation zahlreicher hessischer Gaststätten hat sich durch die Corona-Pandemie stark verschlechtert. Zur Deckung laufender Kosten haben der Bund und das Land Hessen viele Unterstützungsprogramme aufgelegt – z.B. die Corona-Soforthilfe, die Überbrückungshilfe oder die Novemberhilfe. Doch außer den laufenden Kosten gibt es noch ein Problem: Gaststätten haben teils keine Rücklagen, um wichtige Anschaffungen zu tätigen. Mit einem neuen Investitionsprogramm für Gaststätten steuert die Hessische Landesregierung hier nach. Dazu erklärt CDU-Landtagsabgeordnete Sandra Funken:

„Unsere Gaststätten im Odenwald sollen nicht nur über die Runden kommen – sie sollen auch zukunftsfähig bleiben. Deswegen fördern wir sie mit Zuschüssen bei der Anschaffung wichtiger Wirtschaftsgüter - zum Beispiel neue Elektrogeräte für die Küche.“

Das sogenannte „Kleinbeihilfeprogramm“ läuft bis Ende 2022 und hat ein Volumen von 3,4 Mio. Euro. Gaststätten mit bis zu 49 Beschäftigten können jeweils 1.500 Euro für die Anschaffung dringend benötigter Güter erhalten: Für Kühl- oder Spültechnik, Koch- und Küchengeräte, Desinfektionsständer und für Investitionen, die zur Gewährleistung des Geschäftsbetriebes oder für die gastronomische Nutzung des Außenbereichs notwendig sind.

„Gerade in kleinen Gemeinden sind Gaststätten zentrale Treffpunkte und Besuchermagneten. Wir wollen, dass sie sich trotz der Krise modernisieren und nach der Pandemie gut weiterarbeiten können. Zusammen mit den anderen Hilfsangeboten ist dieses neue Förderprogramm ein klares Zeichen dafür, dass wir auch in schweren Zeiten fest an der Seite unserer Gaststätten stehen“, so Funken abschließend.

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